Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)
In Anlehnung an den Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
Stand: 01/2022
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer.
Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
II. Preise
…
2. Die im Vertrag aufgeführten Nachlässe werden nur gewährt, wenn die genannten Verkaufsbedingungenen eingehalten wurden. Hierzu zählen unter anderem die Bedingungen nach der Halteridentität bei Fahrzeugzulassung sowie die rechtzeitige Übermittlung relevanter Kundendaten, wie z.B. die notwendige Zusendung lesbarer Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Gewerbe- oder Schwerbehindertennachweises innerhalb von 5 Tagen nach Zulassung des Fahrzeuges. Eine nicht Befolgung dieser Vertragsbestimmung führt zum Verlust jedweder Nachlässe (s. a. §IX).
3. Nebenleistungen, wie z.B. Fahrzeugzulassung, Fahrzeugverbringung/- transport, Anschlussgarantie etc., werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich ausgewiesen sind.
III. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Über- schreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Selbstbelieferungsvorbehalt: Wird der Verkäufer selbst nicht beliefert, obwohl dieser bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird der Verkäufer von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Käufer frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und jede schon erbrachte Gegenleistung des Käufers unverzüglich zu erstatten.
7. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Ver- schulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Ab- schnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
8. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der
Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegen- stand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Ge- brauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Aus- gleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufen- den Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zu- stehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Ver- trag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich dar- über einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Auto- mobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VII. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz
2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem
Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
6. Soweit der Käufer ein Verbraucher Im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.
VIII. Haftung für sonstige Ansprüche
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers (, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ab- schnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ ab- schließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.
IX. Besondere Bestimmungen für Gewerbe-/ Flottenkunden, kategorisierte Kunden (z.B. schwerbehinderte Personen, Taxi- und Mietwagen Unternehmen) sowie Privatpersonen
Die im Kaufvertrag aufgeführten Nachlässe werden für Gewerbekunden nur bei Vorlage eines gültigen Gewerbeausweises, bei Flottenkunden nur bei Vorlage eines gültigen Rahmenabkommens bzw. Abrufscheines, für kategorisierte Kunden nur bei Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises sowie Verpflichtungserklärung bzw. gültigen Taxi-/ Mietwagennachweises bzw. Rahmenabkommens etc. gewährt werden. Für den Fall bestimmter Fahrzeugzulassungsarten, bspw. Selbstfahrervermietfahrzeug, sind aufgeführte Nachlässe nur gültig, wenn der Kaufvertrag nebst Nachlässe den Hinweis auf bspw. "Selbstfahrervermietfahrzeug" ausweisen. Hierzu ist der Verkäufer über den Umstand der Zulassungsart von Seiten des Käufers vor Kaufvertragsschluss zu unterrichten. Die Verantwortung über die rechtzeitige Mitteilung liegt beim Käufer. Bei Einreichung von Kopien müssen diese lesbar sein. Die Zulassung des Fahrzeuges muss auf die juristische bzw. Privatperson erfolgen, auf den der Ausweis/Nachweis ausgestellt ist. Für alle Kundenkategorien (inkl. Privatpersonen) gilt, spätestens 5 Tage nach Zulassung müssen Zulassungsbescheinigung Teil 1&2 sowie ggf. oben genannte Nachweise in lesbarer Form der Schloßgarage Wille GmbH vorliegen. Die nicht Befolgung einer oder mehrerer oben genannter Vertragsbestimmungen führt zum Verlust jedweder Nachlässe/ Rabatte. Es erfolgt eine Rechnungsstellung über die Fahrzeugprämie. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages bestätigt der Käufer weiter, dass ihm ein Angebot zur Probefahrt mit einem vergleichbaren Fahrzeug unterbreitet wurde sowie gewünschte Beratung, gegebenenfalls auch zu Finanzierung- und Leasingangeboten, und Erläuterung der Vertragsdetails zur Verfügung stand.
X. Entgegennahme von Zahlungsmitteln
Die Entgegennahme von Zahlungsmitteln gleich welcher Art (Anzahlung, Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen etc.) durch den Verkäufer bedeutet keine automatische Annahme des Vertrages. Dies gilt sowohl für Barzahlungs-, als auch für Finanzierungs- und Leasingsgeschäfte.
XI. Widerrufsbelehrung im Fahrzeugfernabsatz
Widerrufsbelehrung
Wurde dieser Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines Fernkommunikationsmittels gemäß §312b BGB geschlossen (etwa per Telefon, Fax, E- Mail o.ä.) steht Ihnen folgendes Widerrufsrecht zu:
Ausschluss des Widerrufsrechts
Dieses Recht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (gem. § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Ferner wird das Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Ware gewerblich erstanden wird.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, aber frühestens mit Übergabe der Kaufsache. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an den Verkäufer.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu stellen wir Ihnen ein Muster- Widerrufsformular auf der Folgeseite zur Verfügung. Dieses können Sie verwenden, müssen es aber nicht.
Der Widerruf ist zu richten an:
Schloßgarage Wille GmbH, Halterner Str. 39- 43, 48249 Dülmen, Fax: (02594) 9144-32, E-Mail: info@ford-wille.de.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten, soweit die Verschlechterung der Sache auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über eine Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Im Hinblick auf das hier kaufgegenständliche Kraftfahrzeug entspricht das einer Probefahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen, die wir Ihnen hiermit für den Zeitpunkt vor Übergabe ausdrücklich anbieten. Die Entwertung durch eine Zulassung und/oder durch eine über die Prüfung hinausgehende Ingebrauchnahme sowie alle weiteren Umstände die den Wert der Sache beeinträchtigen, sind somit im Falle eines wirksamen Widerrufs von Ihnen zu erstatten. Dieses gilt ebenso für erhaltene Kundendienstleistungen sowie Garantien. Im Falle eines wirksamen Widerrufs haben Sie die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Die Rücksendekosten trägt der Käufer. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Muster-Widerrufsformular
(In Ergänzung zum § XI.) Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte folgende Angaben aus und senden Sie diese zurück.
An:
Schloßgarage Wille GmbH
Halterner Str. 39-43
48249 Dülmen
Deutschland
Tel.: +49 2594 91 44-0
Fax: +49 2594 91 44-32
E-Mail: info@ford-wille.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von
mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
den Kauf der folgenden Ware (*)
____________________________________
bestellt am (*)
____________________________________
erhalten am (*)
____________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
____________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
____________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
____________________________________
Datum
____________________________________
Ergänzende Frage: Grund des Widerrufs
(Bitte angeben):
____________________________________
XII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
XIII. Hinweis gemäß §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
XIV. Vertragsänderungen und Nebenabreden
Änderungen des Kaufvertrages, insbesondere handschriftliche oder mündliche Abreden, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer wirksam. Diese Bestimmung wird mit Lieferung und Bezahlung des Fahrzeuges, dem Änderungswunsch entsprechend, konkludent geheilt. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
XV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
XVI. Rechtswahl
Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- um Ihren Anliegen nachzukommen (z. B. Ihnen gegenüber Leistungen zu erbringen, etwa Verkauf, Finanzierung, Versicherungen, Wartungen oder Reparaturen an Ihrem Fahrzeug);
- für die administrative Abwicklung und zur Verbesserung der Geschäftstätigkeit des Ford Partners und der Geschäftsbeziehung des Ford Partners zu Ihnen (etwa um Sie auf die Fälligkeit von Fahrzeuguntersuchungen hinzuweisen oder Serviceinformationen zukommen zu lassen);
- zur Beurteilung der Qualität der von den Ford Partnern erbrachten Leistungen;
- zur Bearbeitung Ihrer Anfragen;
- um Ihnen entsprechend Ihrer Einwilligung zur Zusendung von Informationen Werbematerialien zukommen zu lassen;
- zur Marktforschung;
- um den rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen der Ford Partner nachzukommen, um auf rechtliche Verfahren zu reagieren oder staatlichen Stellen oder sonstigen Dritten gegenüber Auskunft zu erteilen oder um gesetzwidrige und betrügerische Handlungen zu erkennen bzw. zu verhindern und Ihre und die Rechte von Ford Partnern und die Rechte Dritter zu schützen.
- um Ihren Anliegen nachzukommen (z. B. Ihnen gegenüber Leistungen zu erbringen);
- für die administrative Abwicklung und zur Verbesserung der Geschäftstätigkeit von Ford und der Geschäftsbeziehung von Ford zu Ihnen;
- zur Beurteilung der Qualität der von den Ford Partnern und Ford, sowie der von den Zulieferern von Ford gegenüber Ford oder im Namen von Ford erbrachten Leistungen;
- zur Bearbeitung Ihrer Anfragen;
- für Studien- und Forschungszwecke;
- um Ihnen entsprechend Ihrer Einwilligung zur Zusendung von Informationen Werbematerialien zukommen zu lassen; und
- zur Marktforschung; und
- um den rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen von Ford nachzukommen, um auf rechtliche Verfahren zu reagieren oder staatlichen Stellen oder sonstigen Dritten gegenüber Auskunft zu erteilen oder um gesetzwidrige und betrügerische Handlungen zu erkennen bzw. zu verhindern und Ihre und die Rechte von Ford und die Rechte Dritter zu schützen.
- zur Überprüfung, Entwicklung und Verbesserung von Produkten, Prozessen, Leistungen und Marketing-Strategien;
- zur Personalisierung der Kommunikation und der Produkte von dem Ford Partner, bzw. Ford und Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen;
- zur fortlaufenden Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten;
- zur Verbesserung des Kundenverständnisses; und
- für die administrative Abwicklung und Verbesserung der Geschäftsbeziehung von dem Ford Partner, bzw. Ford zu Ihnen.
- die Entscheidungen für die Erfüllung oder den Abschluss eines Vertrages mit Ihnen erforderlich sind;
- die Entscheidungen gesetzlich gestattet sind; oder
- Sie sich dem Ford Partner, bzw. Ford gegenüber mit dem Einsatz automatisierter Entscheidungsprozesse einverstanden erklärt haben.
Für die Datenverarbeitung durch Ford als Verantwortlicher: